Krankenfahrten

Wir sind Vertragspartner der Krankenkassen. Gerne befördern wir Sie im Rahmen einer ärztlichen Verordnung, ob mit dem Taxi/Mietwagen oder einem Spezialfahrzeug.

Bei Ausstellung einer ärztlichen Verordnung (auch Transportschein) zur Krankenbeförderung ist jedoch folgendes zu beachten:

Nicht jeder vom Arzt oder Krankenhaus ausgestellte Transportschein wird automatisch von der Krankenkasse genehmigt; es sollte also noch vor Fahrtantritt eine Genehmigung bei der Krankenkasse beantragt werden; gerne helfen wir Ihnen hier weiter und übernehmen die Genehmigungsanfrage bei der Krankenkasse für Sie.

Sollten Sie nicht im Besitz eines Befreiungsausweises Ihrer Krankenkasse sein, ist für jede Fahrt der gesetzliche Eigenanteil zu leisten, dieser beträgt 10 % des Fahrpreises, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €. Bei Serienfahrten wird die Abrechnung des Eigenanteils nach Abschluss der Behandlung per Rechnung erfolgen; bei einmaligen Fahrten kassiert den Eigenanteil das Fahrpersonal direkt und stellt Ihnen hierüber gerne eine entsprechende Quittung aus.

Natürlich fahren wir Sie auch zu Behandlungen, die im Anschluss an einen Arbeitsunfall notwendig werden oder zu einem Kuraufenthalt;  die Fahrtkosten werden in der Regel durch die Rentenversicherung  bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen.

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an. Ansprechpartnerin ist Frau Dana Schaller unter der Telefonnummer: 03475 612350.